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Höhere Mieten erhöhen den Ertragswert, aber nur im Rahmen des Mietrechts: bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, nach 15 Monaten unveränderter Miete, höchstens 20 % in drei Jahren. Was sich vor dem Verkauf noch lohnt.
Um höchstens so viel darf eine Miete innerhalb von drei Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigen – in ausgewiesenen Gebieten um 15 %
§ 558 Abs. 3 BGB – Kappungsgrenze
Die Lage
Ein Käufer rechnet mit der Miete, die das Haus heute trägt, und mit dem, was sich rechtlich daraus machen lässt. Liegen die Mieten unter der ortsüblichen Vergleichsmiete, ist das Potenzial, aber eines mit Grenzen: Eine Erhöhung setzt 15 Monate unveränderte Miete voraus, darf die Vergleichsmiete nicht übersteigen und ist durch die Kappungsgrenze gedeckelt.
In dieser Reihenfolge
Begründen lässt sich eine Erhöhung mit dem Mietspiegel, einer Mietdatenbank, dem Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder drei vergleichbaren Wohnungen (§ 558a Abs. 2 BGB).
Mietpreis-Rechner öffnenDie Miete muss seit 15 Monaten unverändert sein, das Verlangen ist frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung möglich. Erhöhungen nach einer Modernisierung zählen dabei nicht mit (§ 558 Abs. 1 BGB).
Das Mieterhöhungsverlangen ist dem Mieter in Textform zu erklären und zu begründen (§ 558a Abs. 1 BGB).
Jeder Euro Jahresmiete wirkt über den Liegenschaftszinssatz auf den Ertragswert. Rechnen Sie, ob sich das Verfahren vor dem Verkauf noch lohnt.
Renditerechner öffnenHäufig übersehen
Stimmt der Mieter zu, schuldet er die erhöhte Miete ab dem dritten Kalendermonat nach Zugang des Verlangens. Stimmt er nicht zu, bleibt nur die Klage auf Zustimmung (§ 558b BGB).
Eine kurz vor dem Verkauf durchgesetzte Erhöhung überzeugt nur, wenn sie begründet und angenommen ist. Legen Sie Verlangen und Zustimmung bei.
Eine Kündigung zum Zweck der Mieterhöhung lässt das Gesetz nicht zu (§ 573 Abs. 1 BGB).
Verwandte Situationen
Marktüblich — Der Ertragswert rechnet mit der marktüblich erzielbaren Miete – die tatsächliche zählt, soweit sie marktüblich ist
AnsehenEintritt — Der Käufer tritt in jeden laufenden Mietvertrag ein, mit allen Rechten und Pflichten – Kauf bricht nicht Miete
AnsehenPersönlich & unverbindlich
Dieser Beitrag gibt einen ersten Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Fristen und Voraussetzungen hängen vom Einzelfall ab; verbindlich beraten Sie Notarin oder Notar, Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt und Ihre Steuerberatung. Stand der genannten Vorschriften: 2026.